– Aus der Ausgabe COGegen Rassismus.
Wie haben Sie Frau Zschäpe im Laufe des Prozesses wahrgenommen?
Zu meinen persönlichen Wahrnehmungen der Mandantin kann ich mich aufgrund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung nicht äußern. Ein solcher „Mammutprozess“ über mehr als 5 Jahre und 438 Hauptverhandlungstage stellt aber für jeden Angeklagten eine enorme Belastung dar. Alle Augen waren in der Verhandlung auf Frau Zschäpe gerichtet. Sie wurde von einem psychiatrischen Sachverständigen selbst in Pausen permanent beobachtet, der aus kleinsten Reaktionen Schlussfolgerungen gezogen hat, ob sie neben einer Freiheitstrafe noch in Sicherheitsverwahrung muss, also noch viel längere Zeit im Gefängnis bleiben soll. Frau Zschäpe war fast 10 Jahre in Untersuchungshaft, was sicherlich jedem Menschen extrem an den Kräften zehrt.
Hatten Sie erwartet, dass sich der Prozess so öffentlich ausspielt, und wie sind Sie mit der plötzlichen Aufmerksamkeit umgegangen?
Die enorme Öffentlichkeitswirksamkeit des Prozesses kam für mich natürlich nicht unerwartet. Der sogenannte „NSU-Prozess“ gilt als das umfangreichste und bedeutendste Strafverfahren der letzten Jahrzehnte. Wegen der rechtsextremistisch motivierten Ermordung von acht türkischstämmigen Männern und eines griechischen Migranten fand das Verfahren anfangs sogar weltweite Beachtung, gerade aber auch wegen der großen politischen Dimension: Die Entdeckung des „NSU“ sorgte für eine Erschütterung der deutschen Gesellschaft. Insbesondere wurden der Umgang mit Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes sehr kritisch hinterfragt und Ermittlungspannen der Polizei angeprangert. Akten des Verfassungsschutzes wurden noch nach Bekanntwerden des NSU vernichtet. Die deutsche Sicherheitsarchitektur wurde in Frage gestellt und fünf Vorsitzende deutscher Verfassungsschutzbehörden traten zurück. Die Rolle der Verfassungsschutzbehörden bei der Überwachung rechtsextremer Strukturen ist noch immer Gegenstand einer breiten Debatte. Der Deutsche Bundestag und acht Landtage richteten Untersuchungsausschüsse ein, deren Arbeit zum Teil heute noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufmerksamkeit überraschte mich also nicht.
Denken Sie, dass dieser einmalige Fall Sie in Ihrer Karriere geprägt hat? Falls ja, wie genau?
Ja sicherlich. Schon ein einziger Vorwurf des Mordes erfordert volles Engagement, hier ging es aber um 10 Mordstraftaten, eine Vielzahl von versuchten Tötungsdelikten, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Banküberfälle, also auch außerordentlich schwere Tatvorwürfe. Ich habe schon damals von einer „monströsen“ Anklage gesprochen. Der zu bewältigende Verfahrensstoff, also die Menge an Akten, war enorm. Schon mit Anklageerhebung umfassten die Akten mehr als 1.400 Leitzordner und mehrere Festplatten, in den gut fünf Jahren des Prozesses kam ein weiterer exorbitanter Aktenbestand hinzu. An dem Prozess wirkten etwa 80 Nebenkläger und ca. 50 Nebenklage-Anwälte mit. Die „Kulisse“ im Gerichtssaal A 101 war beeindruckend. Das Verfahren und insbesondere der Prozess warfen in „geballter“ Form sehr vielfältige Rechtsprobleme auf. Besonders herausfordernd war der zeitliche Druck, also etwa das oft spontane Reagieren-Müssen im Prozess. Auf der anderen Seite saßen fünf besonders qualifizierte Richter, „Gegner“ war der Generalbundesanwalt, also die sozusagen höchste Staatsanwaltschaft Deutschlands, mit anfangs vier Bundes- und Staatanwälten. Das fachliche Niveau war viel höher als in allen sonstigen Strafverfahren, in denen ich verteidigt habe. Hinzu kommt die politische Dimension des Verfahrens und die herausgehobene mediale Beachtung. Der Umfang des Prozesses war so enorm, dass das Oberlandesgericht München fast 93 Wochen für die Formulierung des schriftlichen Urteils benötigte, das 3.025 Seiten stark ist. Mein Plädoyer dauerte drei Verhandlungstage, unsere Revisionsbegründung umfasste 2.321 Seiten, die wir in nur einem Monat fertig stellen mussten. Ich war regelmäßig an vier Tagen in der Woche nicht in meiner Kanzlei, was eine gute Organisation erforderte. Wer an einem solchen Verfahren aktiv teilgenommen hat, hat schon alles erlebt und ist für die Zukunft „gewappnet“. Dies gilt natürlich auch für andere Rechtsanwälte.
Laut der Dokumentation „Heer, Stahl und Sturm“ von Eva Müller wurde erklärt, dass als Frau Zschäpe in Köln inhaftiert wurde, Sie denn Fall übernommen haben. Warum haben Sie sich entschieden Ihre Kollegen Frau Sturm und Herr Stahl hinzuzuholen?
Das Verfahren konnte unmöglich von mir alleine bearbeitet werden, zumal im Vorverfahren laut Berichten etwa 500 Beamte des Bundeskriminalamts und weiterer Polizeibehörden, der Verfassungsschutzämter und Staatsanwaltschaften an den Ermittlungen beteiligt waren. Mit der Abfassung der Anklageschrift hatte der Generalbundesanwalt laut Presseberichten sieben von der Tätigkeit in anderen Strafverfahren freigestellte Bundes- und Staatsanwälte betraut. Daher trat schon im November 2011 Herr Rechtsanwalt Stahl dazu, er wurde anfangs aber nicht bezahlt, denn der Generalbundesanwalt hielt trotz der immensen Übermacht der Ermittlungsbehörden die Mitwirkung nur eines Verteidigers im Vorverfahren für ausreichend. Dies hatte mit einem fairen Verfahren und dem – etwas martialisch klingenden – Begriff der “Waffengleichheit“ zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Verteidigung natürlich nichts gemein. Als sich die Anklageerhebung abzeichnete, wurde im August 2011 auch Frau Rechtsanwältin Sturm als Verteidigerin mandatiert. Beide Kollegen wurden erst im gerichtlichen Verfahren zu Pflichtverteidigern bestellt. Mit Herrn Stahl hatte ich schon in vielen anderen Verfahren gut zusammengearbeitet; Frau Sturm lernte ich auf Tagungen kennen und schätzen.
Laut der Dokumentation haben Sie und Ihre Kollegen viele Drohungen und unter anderem Morddrohungen erhalten. In der Doku belächeln Sie diese und schenken Ihnen wenig Aufmerksamkeit. Wie haben Sie gelernt damit so entspannt umzugehen? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass ein solcher Hass ziemlich bedrückend auf einen wirkt.
Als Strafverteidiger sind Sie nicht selten Anfeindungen ausgesetzt, weil Sie das vermeintlich „Böse“ verteidigen. Das war für mich also nichts grundlegend Neues oder gar Bedrückendes. Frau Zschäpe wurde massiv diffamiert als „Nazi-Braut“, „Glatzenmatratze“, und „meistgehasste Frau Deutschlands“. Am ersten Prozesstag titelte die Bild-Zeitung: „Der Teufel hat sich schick gemacht“, weil Frau Zschäpe die für den Anlass angemessene Kleidung, nämlich einen dunklen Hosenanzug und eine weiße Bluse, gewählt hatte. So etwas schlug oft auf mich als Verteidiger durch, weil nicht jeder zwischen Angeklagter und Verteidiger trennen konnte. Unschön ist natürlich, wenn Sie konkret mit dem Tode bedroht werden. Wer in solchen Situationen in Angst verfällt, sollte besser etwas anderes machen. Sogar noch weit über das Prozessende hinaus unternahm die Polizei Maßnahmen zu meinem Schutz. Ich habe mich aber noch umsichtiger als sonst verhalten.
Was mich neben der beispiellosen Vorverurteilung durch den Generalbundesanwalt, den Präsidenten des Bundeskriminalamtes und hochrangige Politiker eher betroffen gemacht hat, war aber die Einstellung vieler Kollegen, darunter auch ausgewiesener Strafverteidiger. Nicht nur in der breiten Öffentlichkeit wurde die Meinung vertreten, dass „so jemand“ überhaupt keine Verteidigung verdiene und dass Frau Zschäpe ein „schneller Prozess“ gemacht werden solle. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Gerade Frau Zschäpe bedurfte einer schlagkräftigen Verteidigung. Der traurige Höhepunkt bestand in einer Äußerung der Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen, die erklärte, die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sei nicht ausreichend und damit ziemlich unverblümt für die (seit 1949 abgeschaffte) Todesstrafe eintrat.
Wie kamen Sie dazu, der Verteidiger von Frau Zschäpe zu werden und warum haben Sie sich dazu entschieden? Hat Sie die große Herausforderung gereizt?
Frau Zschäpe hat mich mit ihrer Verteidigung beauftragt, ich habe sofort zugesagt. Einen Moment später wurde mir bewusst, dass sich mein Leben über mehrere Jahre hinweg grundlegend verändern wird. Das Verfahren bot die größtmögliche fachliche Herausforderung, die mich natürlich gereizt hat. Abgesehen davon ist es schlicht mein Beruf, Menschen gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen, darauf zu achten, dass die prozessualen Regeln zum Schutze des Mandanten eingehalten werden und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Konnten Sie Sympathie für Ihre Mandantin verspüren?
Über mein persönliches Verhältnis zu Frau Zschäpe habe ich Stillschweigen zu bewahren. Generell kann ich sagen, dass eine professionelle Distanz zum Mandanten essentiell für eine gute und effektive Verteidigung ist. Ich duze mich mit keinem meiner Mandanten und verbringe auch keine Zeit mit ihnen außerhalb des Beruflichen. Einige meiner Mandanten finde ich sympathisch, andere weniger. Wichtig ist nur, dass eine gefestigte Vertrauensbasis zwischen Mandanten und Anwalt besteht, auch die persönliche „Chemie“ sollte stimmen, erst recht wenn die Arbeitsbeziehung prognostisch über mehrere Jahre bestehen wird.
Wenn Sie rückblickend auf den Prozess schauen, hat dieser Sie psychisch belastet und würden Sie es nochmal machen?
Meine Tätigkeit als Verteidiger der Hauptangeklagten in einem der umfangreichsten Strafprozesse der deutschen Rechtsgeschichte war natürlich enorm belastend, aber eher körperlich als psychisch. Nacht- und Wochenendarbeit wurde zur Normalität, ich war ständig unterwegs, die Freizeit tendierte gegen Null. Darüber möchte ich mich aber nicht beklagen. Ich hatte nie Zweifel daran, dass es richtig war, das Mandat anzunehmen. Ja, ich würde es nochmal machen.
